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Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) — Ratgeber 2026

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 | Quelle: BGBl. I 2016 S. 2372

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es regelt erstmals bundesweit einheitlich den Schutz von Personen in der Sexarbeit, die Anmeldepflicht sowie Mindeststandards für Prostitutionsstätten. Für Escort-Anbieter und -Kunden in Deutschland sind insbesondere §3 (Anmeldepflicht), §12 (Erlaubnispflicht Betriebe) und §32 (Kondompflicht) relevant.

Was ist das ProstSchG? — Überblick

Das Prostituiertenschutzgesetz wurde am 21. Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2372) verkündet. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Es beinhaltet:

  • Anmeldepflicht: Jede Person, die sexuelle Dienstleistungen anbietet, muss sich anmelden (§3)
  • Erlaubnispflicht: Betriebe (Bordelle, Studios) benötigen eine behördliche Erlaubnis (§12)
  • Kondompflicht: Kondome sind bei allen sexuellen Dienstleistungen Pflicht (§32)
  • Gesundheitsberatung: Angemeldete Personen erhalten Zugang zu Beratungsangeboten (§10)

§3 Anmeldepflicht — Was bedeutet das konkret?

Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, sind nach §3 Abs. 1 ProstSchG verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmeldebescheinigung (amtliches Dokument) muss während der Tätigkeit mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Wichtig für Escort: Reiner Escort-Service ohne sexuelle Dienstleistungen unterliegt nicht der Anmeldepflicht nach §3 ProstSchG. escort-de.de vermittelt ausschließlich legalen Begleitservice im Sinne des deutschen Rechts.

Zuständige Behörden in deutschen Städten

StadtZuständige BehördeAnmeldung
BerlinLandesamt für Gesundheit (LaGeSo)Berlin-Mitte, Turmstr.
MünchenKreisverwaltungsreferat MünchenRuppertstr. 19
HamburgBezirksamt (je nach Stadtteil)Online + Amt
FrankfurtAmt für multikulturelle AngelegenheitenHansaallee 150
KölnGesundheitsamt KölnNeumarkt 15-21
DüsseldorfGesundheitsamt DüsseldorfKölner Str. 180
StuttgartAmt für öffentliche OrdnungEberhardstr. 39
HannoverGesundheitsamt Region HannoverPodbielskistr. 200

Escort vs. Prostitution — Rechtlicher Unterschied

MerkmalEscort-ServiceProstitution
DefinitionBegleitung / GesellschaftSexuelle Dienstleistungen
Anmeldepflicht §3Nein (wenn nur Begleitung)Ja, verpflichtend
Erlaubnispflicht §12NeinJa (für Betriebe)
Kondompflicht §32Nicht anwendbarJa, verpflichtend
Auf escort-de.de✓ Vermittelt✗ Nicht vermittelt

ProstSchG in den Bundesländern

Das ProstSchG ist ein Bundesgesetz. Einige Bundesländer haben ergänzende Durchführungsverordnungen erlassen:

  • NRW: DVO ProstSchG NRW — regelt Details der Anmeldegebühren und Behördenzuständigkeiten
  • Bayern: AVProstSchG Bayern — Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums
  • Hamburg: Eigene Anmeldeformulare und Online-Verfahren der Bezirksämter

Weiterführende Informationen